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   BVerwG, 24.10.1968 - V B 177.67   

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https://dejure.org/1968,2504
BVerwG, 24.10.1968 - V B 177.67 (https://dejure.org/1968,2504)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1968 - V B 177.67 (https://dejure.org/1968,2504)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1968 - V B 177.67 (https://dejure.org/1968,2504)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 24.10.1968 - V B 177.67
    Eine schriftliche Begründung ist nicht erforderlich, es genügt eine mündliche Begründung (BVerwGE 12, 268).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1968 - V B 177.67
    Den als "Eventualantrag" bezeichneten Antrag hat das Verwaltungsgericht, ohne daß dies notwendig gewesen war, beschieden (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1968 - BVerwG V C 111.67 - [ZLA 1968, 276]) und dem Kläger darüber hinaus auch noch ausweislich der Sitzungsniederschrift Gelegenheit gegeben, zur Ablehnung dieses Beweisantrages Stellung zu nehmen.
  • BVerwG, 26.10.1966 - V C 2.65

    Umwandlung eines Darlehens in eine Hauptentschädigung - Gleichzeitiger Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1968 - V B 177.67
    Auch der weitere Beweisantrag, den Sohn des Klägers als Zeugen darüber zu vernehmen, daß der Kläger über die Leitung des Geschäfts hinaus sämtliche Arbeiten als Fußbodenverleger macht und dadurch oft überanstrengt ist, läßt nicht erkennen, daß der Kläger behaupten wollte, daß es sich um Raubbaueinkünfte im Sinne der bisherigen Rechtsprechung und jetzt im Sinne des § 267 Abs. 2 Nr. 3 letzter Satz LAG handele; denn danach wird nur dann von Raubbaueinkünften gesprochen, wenn solche "unter nachhaltiger Schädigung der Gesundheit" erzielt worden sind (vgl. BVerwGE 25, 183 [BVerwG 26.10.1966 - V C 2/65] [184/5] und dortige Zitate).
  • BVerwG, 22.03.1963 - IV C 41.62

    Rechtliche Ausgestaltung der richterlichen Pflicht zur erschöpfenden

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1968 - V B 177.67
    In BVerwGE 16, 9 (11) [BVerwG 22.03.1963 - IV C 41/62] hat das Bundesverwaltungsgericht zwar ausgesprochen:.
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